Zuweisung / Zufahrt 

Tarife

Wundversorgung ist eine Spitex-Leistung. Mit einer ärztlichen Verordnung bezahlt die Krankenkasse.
  • A: Beratung/Abklärung ➝‬ CHF 111.30/h
  • B: Behandlungspflege (Wundbehandlung) ➝‬ CHF 105.00/h
  • C: Grundpflegeleistungen (Waschen, Duschen, Begleiten) ➝‬ CHF 101.50/h
Datum der Tarifbestimmung ist der 1.1.2024

  • Versicherer: Beteiligen sich gemäss schweizweit einheitlichen Tarifen an den Kosten. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen. 
  • Klientinnen & Klienten: Bei ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen beteiligen sich die Klientinnen und Klienten mit 20% der Tarife der Krankenversicherer an den Kosten (vorbehältlich allfälliger Tarifänderungen, jedoch max. CHF 15.35 pro Tag). Bei hauswirtschaftlichen Leistungen oder bei fehlender ärztlicher Verordnung, gehen die Kosten gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich zu Lasten der Klientinnen und Klienten. 
  • Öffentliche Hand: Gemäss kantonalem Pflegegesetz tragen die Wohngemeinden die Restkosten
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